Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Noch eine Frage zusätzlich (s.Beitrag unten)

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Noch eine Frage zusätzlich (s.Beitrag unten)

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Ich habe eine Frage - wie ist das juristisch eigentlich, wenn ich als allein erziehende Mutter einen Job bei einer Zeitarbeitsfirma in Teilzeit annehme und die kündigen mir nach 2 Monaten wieder. Dann habe ich keinen gesetzlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Gilt das auch für Alg2? Das Problem ist, ich würde gern arbeiten, nur ist mein Kind oft krank und eine Oma gibt es nicht, und ich habe einfach Angst, dass ich bei einer Firma anfange und dann wird das Kind krank und ich stehe da und niemand kann sich um meinen Sohn kümmern. Wenn dann mein Arbeitgeber mich deswegen kündigt, habe ich dann wieder Anspruch auf Alg2? Danke für die Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben alle Arbeitslosen zwischen 15 und 65 Jahren die erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt aufgrund von Hilfebedürftigkeit nicht selbst bestreiten können. Die Antragsteller müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Des Weiteren haben alle Bedürftigen und erwerbsfähigen Personen die mit dem Antragsteller in einer Bedarfsgemeinschaft leben einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Da die Erwerbsfähigkeit erst mit dem 15. Lebensjahr vorliegen kann, wird für alle Kinder unter diesem Alter eine Pauschale als Sozialgeld gezahlt. In einer Bedarfsgemeinschaft ist grundsätzlich nur eine im Haushalt lebende Person Antragsteller. In Ausnahmefällen werden auch von verschiedenen Personen die Anträge berückscihtigt. Arbgeld I bekommt man nur, wenn man die Anwartschaften erfüllt (mind. 12 Mo. versicherungspflichtig gearbeitet) Gruß, Nb


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