Mitglied inaktiv
Noch eine Haftungsfrage, gleiches Thema. Manchmal ist es auch abgesprochen, dass die Tochter unserer Nachbarn zum Spielen zu uns kommt, bei schönem Wetter vorzugsweise im Garten. Da die Kleine von ihren Eltern die ausdrückliche Erlaubnis hat, auch in der Nachbarschaft bzw. auf dem Bürgersteig zu spielen, lässt sie sich nicht davon abhalten, hin und wieder über den Zaun zur Straße zu klettern. Das ist mir persönlich zu gefährlich, weil ich in so einem Moment ja die Aufsichtspflicht habe. Eine schriftliche Erklärung, dass ich in so einem Fall für einen eventuellen Unfall nicht verantwortlich bin, würden die Eltern nicht unterschreiben (sie finden, dass ich zu besorgt bin und nicht alles unnötig verkomplizieren soll). Trage ich unter diesen Umständen die Verantwortung oder die Eltern? Und bin ich auch verantwortlich, wenn keine Verabredung vorausgegangen ist, sondern die Kleine einfach so in unseren Garten kam und dann auf die Straße klettert? Noch einmal danke und liebe Grüße, erdbeermaus
Hallo, wenn Sie die Verantwortung übernehmen, haften Sie auch. Liebe Grüse, NB
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