Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nicht sicher ob sie helfen können aber trotzdem dringende frage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: nicht sicher ob sie helfen können aber trotzdem dringende frage

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ich habe heute nach 6monaten 2 wochen und 2 tagen endlich mein frühchen mit heim nehmen können ausm krankenhaus und komme heim und was hab ich im briefkasten. außerordentlich fristlose kündigung meiner wohnung weil ich von oktober 2004 380,00Euro mietrückstand und von januar 2005 400,00 euro habe.die wissen ganz genau dass ich son theater mit den ämtern hatte. dem sozialamt war der rückstand von 380 euro bekannt und ich sollte ratenzahlung ausmachen. leider konnte ich der ratenzahlung jedoch nicht nachkommen weil dezemberbescheid fehlerhaft war und somit auch keine rate gezahlt werden konnte weil ich nicht genug geld hatte. jetzt war mein alg2 bescheid auch fehlerhaft und ich habe heute erst die nachzahlung von 300 euro auf meinem konto gehabt. das heist ich kann morgen einen abschlag an den vermieter zahlen von erstmal 300 euro. kann das sozialamt meinen restlichen mietrückstand übernehmen? und was ist jetzt mit der kündigung. da steht drin sie werden aufgefordert die wohnung unverzüglich zu räumen und in den vertragsgerechten zustand an uns herauszugeben. einer fortsetzung des mietverhältnisses wird ausdrücklich widersprochen. ich bin fix und fertig. was soll ich denn jetzt machen? soll ich mit meinem baby auf die straße? mein baby is schwer pflegebedürftig (braucht sauerstoff, wird monitorüberwacht usw.). mehrfach pro woche wird eine kinderkrankenschwester kommen wenn der mietrückstand bezahlt ist, muss ich dann trotzdem aus der wohnung raus?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sofort an Sozialamt wenden wegen Miete in Raten 2. Ergebnis dem Vermieter mitteilen u schriftlich daauf hinweisern, dass es sich um einen Härtefall handelt. Aber nach dem Gesetz ist das egal, wenn die Miete nicht bezahlt wird. 3. Ganz hart gesagt: was soll passieren? Wenn Sie nicht ausziehen kann er eine Räumungsklage machen. Das dauert mind. 6 Mo. Und die Zwangsräumung noch bald mal so lang. Problem sind nur die Kosten. Gruß, NB Alles Liebe für Ihr Kleines, NB


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