Mauz86
Guten Morgen, Ich arbeite in einer schulkamtine als Köchin, meine Arbeitszeit geht von 5:00 Uhr bis ca 14:00 Uhr. Ich bin den ganzen Tag auf den Beinen. Wie ist das gemeint im Mutterschutzgesetz § 4 Abs. 2 unter Punkt 2, dass ichnicht länger als vier Stunden stehen darf. Reicht es, wenn ich zwischendurch 15 Minuten Pause mache?
Hallo, nein, das fällt nicht drunter. Aber ich kann nicht beurteilen, ob die Arbeit insgesamt anstrengend ist. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Unter ständigem Stehen ist beim MuSchG eine Beschäftigung mit bewegungsarmem Stehen auf engem Raum gemeint. Ich denke nicht dass die Schulküche da drunter fällt, weil du wahrscheinlich eher im Stehen UND Gehen arbeitest. Das Stehen und Gehen ist nicht auf 4 Stunden begrenzt. Nicht gemeint ist mit Stehen: auf den Beinen sein. Pausen machen darfst du zwischendurch ohnehin, und außerdem muss dir ein Hocker oder Stuhl irgendwo zum kurzen Ausruhen bereitstehen.
Mitglied inaktiv
Persönlicher Rat, lass es dringend überprüfen. Ich würde meinen das Du durchaus mindestens eine gute Chance auf ein Teil-BV hast. Nicht wegen des stehen, das fällt wirklich unter stehend-gehend und ist damit frühstens am SSW 25 relevant. Aber, Du musst schwer heben (Töpfe), wenn ihr Kipppfannen oder Einbau-Töpfe habt ist das auch nicht ohne. Und was ich durchaus als überdenkenswert erachte ist die Arbeitszeit bzw besser gesagt Beginn. 5.00 Uhr ist jedenfalls nicht zulässig. Der AG muss das abklären, macht er es nicht, dann wende dich an den Arbeitsschutz bzw besser gesagt Gewerbeamt. ich habe lange genug selbst in der Küche gearbeitet und das ist eine Tätigkeit wo meiner Meinung nach so gut wie jeder Frau spätestens zur Halbzeit ein BV gegeben werden sollte. Außer sie macht wirklich nichts anderes wie Brötchen schmieren - aber das ist ja eher selten.
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner