Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Neues Glück!!!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Neues Glück!!!

Mitglied inaktiv

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hallo,hier meine Situation. Ich 24, alleinerziehend (1 Kind). war nicht mit dem Kindesvater verheiratet (eheähnliche Gemeinschaft, wir haben und getrennt, jetzt lebe ich mit meiem kind allein... und bekomme Sozialhilfe für uns. Wir haben nun jemanden kennengelernt, mit dem wir gerne zusammen ziehen möchten.Meine Ängste sind nun: das das Amt irgendwie verlangen könnte das mein neuer Partner für mich aufkommen muss, oder auch nur teilweisen, aber eigentlich wäre doch dies völlig unlogisch?! müsste doch eigentlich die gleichen Leistungen vom Amt beziehen wie bisher?.Können sie mir bitte sagen, wie es sich in meiner Situation verhält?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - Leistungen der Sozialhilfe §20 Eheähnliche Gemeinschaft Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, dürfen hinsichtlich der Voraussetzungen sowie des Umfangs der Sozialhilfe nicht besser gestellt werden als Ehegatten. § 36 gilt entsprechend. .. es werden also seine Gelder mit angerechnet. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo ! Auf alle Fälle fällt der Zuschlag für Alleinerziehende weg ! LG JUlia


Mitglied inaktiv

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Wenn Du mit jemandem zusammen ziehst, habt ihr eine eheähnliche Gemeinschaft und das Sozialamt wird die Einkommensverhältnisse Deines Partners überprüfen und wenn müsste er ggf. für Dich finanziell aufkommen.


Mitglied inaktiv

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habs mir ja fast gedacht, abr ich wusste es nicht.....naja schaun wir mal...


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