Mitglied inaktiv
hallo,hier meine Situation. Ich 24, alleinerziehend (1 Kind). war nicht mit dem Kindesvater verheiratet (eheähnliche Gemeinschaft, wir haben und getrennt, jetzt lebe ich mit meiem kind allein... und bekomme Sozialhilfe für uns. Wir haben nun jemanden kennengelernt, mit dem wir gerne zusammen ziehen möchten.Meine Ängste sind nun: das das Amt irgendwie verlangen könnte das mein neuer Partner für mich aufkommen muss, oder auch nur teilweisen, aber eigentlich wäre doch dies völlig unlogisch?! müsste doch eigentlich die gleichen Leistungen vom Amt beziehen wie bisher?.Können sie mir bitte sagen, wie es sich in meiner Situation verhält?
Hallo, Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - Leistungen der Sozialhilfe §20 Eheähnliche Gemeinschaft Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, dürfen hinsichtlich der Voraussetzungen sowie des Umfangs der Sozialhilfe nicht besser gestellt werden als Ehegatten. § 36 gilt entsprechend. .. es werden also seine Gelder mit angerechnet. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo ! Auf alle Fälle fällt der Zuschlag für Alleinerziehende weg ! LG JUlia
Mitglied inaktiv
Wenn Du mit jemandem zusammen ziehst, habt ihr eine eheähnliche Gemeinschaft und das Sozialamt wird die Einkommensverhältnisse Deines Partners überprüfen und wenn müsste er ggf. für Dich finanziell aufkommen.
Mitglied inaktiv
habs mir ja fast gedacht, abr ich wusste es nicht.....naja schaun wir mal...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- Rückfragen zur nachträglichen Beantragung der Partnermonate beim Elterngeld
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- KITA Vertrag gekürzt
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit, Gehalt?
- Angeblich permanenter Läusebefall in Kita