Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Neues Bundeserziehungsgeldgesetz, Unstimmigkeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Neues Bundeserziehungsgeldgesetz, Unstimmigkeit?

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, wie verträgt sich denn § 16, Abs.1 Satz1 mit § 18 Abs. 1. Satz Des Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes (gilt ab 1.1.2001)? Erziehungsurlaub muß z. T. bereits 8 Wochen vor Antritt erklärt werden, die Kündigungsschutzfrist beginnnt jedoch höchstens 6 Wochen vorher? Da wurde bei §18 einfach der alte Text ohne Nachzudenken übernommen, oder? Auf Ihre Meinung hierzu freue ich mich, Désirée


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, also, da fällt mir auch nichts zu ein. Ich werde mal beim Ministerium nachfragen und das dann im Forum mitteilen! Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Desiree, ich lese das auch so, daß mein Mann dann 2 Wochen vogelfrei ist und ohne Probleme gekündigt werden kann, wenn er acht Wochen vorher schon EU beantragen muß. Das wäre ja der Hammer! Bin mal auf die Antwort gespannt LG Susanne


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