Hallo Frau Bader, Ich lebe seit knapp 2 Jahren getrennt von meinem Exmann und will demnächst die Scheidung einreichen. Ich bekomme Trennungsunterhalt und nach der Scheidung wohl auch Unterhalt, für unsere Tochter auch. Ich hätte zwei Fragen: 1. Ich studiere. Zählt diese Tätigkeit als Erwerb/Arbeit. Das heißt, kann mein Exmann eventuell die weiteren Unterhaltszahlungen verweigern? 2. Ich möchte in ca. 3 Monaten mit meinem neuen Freund auf Probe zusammen ziehen. Verliere ich damit sofort den Unterhaltsanspruch gegenüber meinem Exmann? Ab wann braucht mein Mann mir dann keinen Unterhalt mehr zu zahlen? Gruß M.
Mitglied inaktiv - 21.06.2004, 14:45