Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Neue Unterhaltsreform ab den 1.04.2007

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Neue Unterhaltsreform ab den 1.04.2007

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe gestern einen Beitrag im Internet gefunden über die neue Unterhaltsreform die ab den 1.04.2007 in Kraft treten soll. Nun ein paar Frage dazu die sich bei mir aufgetan haben. Mein Mann zahlt im Moment 332Euro-16Euro Kindergeld macht 316 Euro unterhalt. Laut neuer Unterhaltreform steht dem Vater wieder die Hälfte des Kindesgeldes zu also 77Euro. Dann würde bei uns der Unterhalt sich so errechnen ab den 1.04.2007 332Euro-77Euro=255Euro. Heißt das wir müssen ab den 1.04 nur 255 Euro zahlen oder ändert sich die Düsseldorfertabelle dafür das es doch wieder mehr ist? Kann die Mutter vors Gericht ziehen weil es ihr zu wenig erscheint oder mehr möchte? HAbe ein wenig angst da wir selber eine Tochter haben und gerade durch den Unterhalt sehr knapp leben und am 1.04 weniger Zahlen zu müssen wäre ein Traum und würde uns sehr helfen. Die Mutter geht arbeiten und ist auch wieder verheiratet. Falls es relevant ist. Bedanke mich im voraus bei IHnen, für Ihre Mühe und antwort. Liebe Grüße Mareike


Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe nochmal geschaut, und dann soll ab den 1.04.2007 folgendes gelten. Dies wäre ja für uns 3.Altersstufe(12-17 Jahre) 117% von 304=356Euro-77Euro=279 Euro Mein Mann verdient zwischen 1500-1700Euro, ich arbeite nicht da ich noch ein Baby habe. Also gelten für uns die 279Euro oder? SOllen wir uns einen Anwalt nehmen und den Titel ändern lassen oder regelt sich das dadurch alles automatisch? LG Mareike


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