Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Neue Rechtssprechung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Neue Rechtssprechung

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Neue Rechtssprechung: Ein Kind hat zu seinem leiblichen Vater keinen Kontakt mehr, lebt bei der Mutter und seinem Stiefvater - und möchte dessen Namen annehmen. Dieser Wunsch wurde der betroffenen Familie nun jedoch vom Oberlandesgericht Trier (OLG) versagt (Az.: 9 UF 116/08). Der leibliche Vater hatte sich dagegen gewandt, dass sein Kind den Namen des Stiefvaters annimmt. Das Kind lebt in der neuen Familie seiner Mutter und hat derzeit zu seinem leiblichen Vater keinen Kontakt. Aber das OLG sah darin keinen ausreichenden Grund dafür, dass die Namensänderung auch tatsächlich dem Wohl des Kindes entspreche. Die Kontinuität der Namensführung sei ein Aspekt, der weit über das Kindesalter hinaus reiche. Es sei nicht ausgeschlossen, dass der leibliche Vater und das Kind in späteren Jahren wieder Kontakt zueinander aufnehmen könnten. :


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

na da bin ich ja froh, daß meine tochter schon vor 5 jahren den namen meines mannes auf eigenen wunsch angenommen hat, nicht daß der erzeuger, den meine tochter einmal bewußt gesehen hat, auf ideen kommt...


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.