Neue Rechtssprechung: Ein Kind hat zu seinem leiblichen Vater keinen Kontakt mehr, lebt bei der Mutter und seinem Stiefvater - und möchte dessen Namen annehmen. Dieser Wunsch wurde der betroffenen Familie nun jedoch vom Oberlandesgericht Trier (OLG) versagt (Az.: 9 UF 116/08). Der leibliche Vater hatte sich dagegen gewandt, dass sein Kind den Namen des Stiefvaters annimmt. Das Kind lebt in der neuen Familie seiner Mutter und hat derzeit zu seinem leiblichen Vater keinen Kontakt. Aber das OLG sah darin keinen ausreichenden Grund dafür, dass die Namensänderung auch tatsächlich dem Wohl des Kindes entspreche. Die Kontinuität der Namensführung sei ein Aspekt, der weit über das Kindesalter hinaus reiche. Es sei nicht ausgeschlossen, dass der leibliche Vater und das Kind in späteren Jahren wieder Kontakt zueinander aufnehmen könnten. :
Mitglied inaktiv
na da bin ich ja froh, daß meine tochter schon vor 5 jahren den namen meines mannes auf eigenen wunsch angenommen hat, nicht daß der erzeuger, den meine tochter einmal bewußt gesehen hat, auf ideen kommt...
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