Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, folgender Sachverhalt: Das Bruttogehalt einer schwangeren Frau setzt sich zusammen aus einem Gehaltsanteil, Vermögenswirksamen Leistungen sowie einem Zuschuß zur Kontoführungsgebühr. Daraus ergibt sich ein monatlicher Nettolohn. Wird dieser Nettolohn als Durchschnitt der letzten 3 Monate für die Berechnung des Tagessatzes des Mutterschaftsgeldes verwendet oder wird zunächst nur das "nackte" Bruttogehalt ohne die regelmässigen Zulagen in ein fiktives, geringeres Netto umgewandelt? Vielen Dank Claudia
Hallo, der tatsächliche Nettolohn mit allen Zulagen. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt