Marles86
Werte Frau Bader, ist es möglich während der 6- wöchigen Mutterschutzfrist vor der Entbindung seinen Nebenjob weiterhin auszuführen, jedoch die MuSchu-Frist im Hauptjob wahrzunehmen. Dazu muss ich sagen seit der 6 SSW vom Hauptarbeitgeber im BV geschickt worden zu sein. Ich bin unsicher ob es rechtens ist Mutterschutz Geld der KK +Zuzahlung Differenz vom Hauptarbeitgeber und den Nebenverdienst zu bekommen. Mit den besten Grüßen Marles
Hallo, das geht. Warum soll das nicht rechtens sein? Liebe Grüße NB
mellomania
ist der nebenjob vom AG genehmigt worden?
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