Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nebentätigket

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nebentätigket

Mitglied inaktiv

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Guten Morgen! Ich bin bis 9 /09 in Elternzeit. Ich möchte jetzt eine Nebentätigkeit beginnen (Gutachten erstellen).Muß mein Arbeitgeber, bei dem ich Elternzeit beantragt habe, darüber informiert werden, muß dieser zustimmen? Danke.


Mitglied inaktiv

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Grundsätzlich muß der AG einer Nebentättigjkeit auch in der EZ zustimmen. Diese Zustimmung kann er aber nur verweigern, wenn - er selbst keine Tätigkeit zur Verfügung stellen kann und / oder - die Nebentätigkeit Konkurrenz bedeuten würde. Viele Grüße Désirée


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