Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Bei der Durchsicht der Betriebskostenabrechnungen von 2007-2009 habe ich festgestellt,das( durch einen Fehler des Vermieters )die Kosten falsch berechnet wurden und wir zu wenig Rückzahlungen erhalten haben. Wie lange kann ich das Geld rückwirkend einfordern? Mit freundlichen Grüßen Katja Hinz
RUB
Mitglied inaktiv
Du hast nach Erhalt der Abrechnung 12 Monate Zeit die Abrechnung zu prüfen (§ 556 Abs.3 S.5 BGB). Für das Jahr 2009 könntest du also noch Widerspruch einlegen. 2008 nur noch, wenn Du die Abrechnung im Dezember 2009 erst erhalten hast. Gruß Corinna
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