Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, darf ich während des Erziehungsurlaubes einen Nebenjob auf 630,00 DM Basis annehmen ohne meinen AG zu benachrichtigen? Wenn nicht, dürfte er dieses verbieten? Was bleibt in etwa "hängen" bei Lohnsteuerklasse 5? - Nur so ungefähr - damit ich weiß ob sich das überhaupt lohnt! Vielen Dank!!!
Liebe Sina Maria, jede Nebentätigkeit bei einem anderen AG im EU bedarf der Genehmigung des "alten" AG, wenn er widerspricht, muß er dies innerhalb 4 Wo. schriftlich begründen. Was hängen bleibt, kann ich so nicht sagen. Wenn die geringfügige Tätigkeit Ihr einzigster Vedienst ist, bleibt er steuerfrei, ansonsten hängt es vom Restverdienst ab. N. Bader
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