Ani123
Ich kann aufgrund von psychischen Problemen zurzeit meinen Hauptjob nicht ausüben (der Grund dafür ist u.a. mein Arbeitgeber, welcher mich mobbt und terrorisiert). Hauptjob: Arbeit in einer Kita. Nebenjob: Private Betreuung von zwei Schulkindern. Ich würde gerne meinen Nebenjob für 2 Stunden in der Woche weiterführen (unentgeltlich). Ist das rechtlich erlaubt? Meine Therapeutin sieht da kein Problem drin. Im Gegenteil: sie befürwortet es sogar, da es mir Spaß macht und es psychologische Fortschritte bringt. (In den letzten zwei Wochen habe ich die Kinder nur unter Aufsicht eines Elternteiles betreut, wobei ich mit den Kindern gespielt habe und sie mit im Raum waren und u.a. Haushalt gemacht haben . Wenn ich die Kinder alleine betreuen würde (mit telefonischer Erreichbarkeit der Eltern) wäre es diesen möglich, in der Zeit noch zu arbeiten. Ich bin seit 9 Jahren in der Familie tätig und die Kinder sind 6 und 10 Jahre alt.) Allerdings bin ich auf unbestimmt Zeit noch weiter krank geschrieben. Ist es erlaubt oder nicht?
Hallo, RUB Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ein "Job" ist eine bezahlte Tätigkeit. Weiter schreibst du dass du unentgeltlich arbeitest. Dann ist das ein Ehrenamt oder Hobby. Prinzipiell ist es mit Einverständnis des Arztes möglich, an einer Arbeitsstelle eine AU vorzulegen und an einer anderen zu arbeiten, wenn das der Gesundung nützlich ist. Du musst dann allerdings damit rechnen, dass der Hauptarbeitgeber, wenn er davon erfährt, angesäuert ist und evtl sogar das Attest anzweifelt. Dem Arbeitsklima wird es nicht zuträglich sein.
Ani123
Normalerweise bekomme ich für meinen Nebenjob Geld. Aber während meiner Arbeitsunfähigkeit bis jetzt nicht und werde es während der Zeit auch nicht nehmen. Das sagte mir meine Therapeutin auch, dass das nicht zulässig wäre. Somit gesehen als Gefälligkeit bzw. ehrenamtlich es auszuüben würde sie befürworten. U.a. auch in Bezug darauf, dass er der Genesung dienen würde.
Mitglied inaktiv
Es spricht nichts dagegen auch im Nebenjob zu arbeiten, wenn es der Gesundung nützt, und dafür auch Geld zu nehmen. Das ist nicht unzulässig, könnte aber den Hauptarbeitgeber verärgern.
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