Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich habe ein Kind aus 1. Ehe und will nächstes Jahr wieder heiraten. Wir würden gerne haben, dass mein Sohn (5 Jahre) aus 1. Ehe nach unserer Heirat den gleichen Namen wie wir bekommt, damit er sich nicht ausgeschlossen fühlt! Mein Exehemann will dem aber nicht zustimmen! (Mein Sohn will aber so heissen wie wir!)Welche Chancen haben wir, wenn wir dies gerichtlich entscheiden lassen würden? -ist das ganz aussichtslos? bzw. welche Gründe müssem vorliegen, damit dies vom Richter abgelehnt wird? Vielen Dank für Ihr Bemühen Michaela
Liebe Michaela, das sieht eher schlecht aus. Da muss man wichtige Gründe anführen. Ausschluß reicht nicht, Sie + Ihr "neuer" Mann könnten ja auch den NAmen nehmen, debn das Kind hat (Ist zwar der Name des Geschiedenenen, aber so sieht es die Rechtsprechung). Gruß NB
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