Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

namenänderung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: namenänderung

ninni2005

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hallo, meine kinder sind 2005 und 2006 geboren. meinen mann lernte ich 3 monate nach der geburt des jüngsten kennen. im aug07 heirateten wir dann, die namensangleichung wurde ende sep07 gemacht mit der einverständnis des erzeugers. nun haben wir uns getrennt, ist es möglich die namensangleichung rpckgängig zu machen? in unserer ehe gab es auch gewalt, die polizeilich bekannt ist. mfg ninni2005


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das sieht schlecht aus. Das Gesetz sieht eine Rückgängigmachung nicht vor. Aus diesem Grund bin ich kein Freund der Einebenennung. Die Kinder heißen jetzt wie ein nicht Verwandter. Eine erneute Einbenennung geht eigentlich nur bei neuer Heirat. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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ich glaube nicht das das geht,deshalb würde ich einer einbenennung nie zustimmen man weiß ja nie was dabei rumkommt. und der geburtsname hat halt etwas mit der herkunft zutun und sollte auch so bleiben. ich glaube wenn dann muss das über das gericht laufen!


Bea_1986

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Es ist wichtig zu beachten, dass: 1. die Funktion des Familiennamens eine Kennzeichnung der Familienzugehörigkeit ist und 2. der Familienname ein Identifizierungsmerkmal ist. Ein Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Es reicht nicht, dass ein Kind sich die Namensänderung wünscht und/oder dies dem Wohl des Kindes förderlich wäre. Es ist erforderlich, dass die Namensänderung zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Stellt der Name eine Kindeswohlgefährdung dar, ist die Änderung möglich. In allen anderen Fällen wird es schwierig. Hoffe ich konnte weiterhelfen! LG Bea


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