Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Namen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Namen

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, wenn es im Falle einer Scheinehe bei einer Härtefallscheidung dem stattgegeben wird, gilt diese Ehe dann als nichtig?Also so als hätte sie nie stattgefunden? Bekommt der Mann dann noch eine Strafe? Bekommen Kind und Frau sofort ihren eigentlichen Namen zurück? Kind wurde vom Vater vor der Ehe anerkannt. Dankeschön Katte


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Scheidung ist nicht das gleiche wie Annulierung, auch nicht in Härtefällen Liebe Grüsse, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.