Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ist es richtig, daß im Falle meines Ablebens der KV das Erbe unserer Tochter verwaltet? Auch wenn er kein Sorgerecht hat und die Kleine woanders aufwachsen würde (zB meine Eltern als Vormund)? Wir leben getrennt. Kann ich irgendwie rechtskräftig verfügen, wer den Nachlaß verwalten soll? (da wäre u.a. ein Haus, das man ja auch ziemlcih "schlecht" weitervermieten kann.) Danke+Viele Grüße Petra
Liebe Petra, ja, Sie können einen Nachlassverwalter bestimmen. Ansonsten wird der Vormund auch die Vermögenssorge haben, also das Erbe verwalten. Gruß, NB
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