Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachlass

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Nachlass

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist nun 13 Wochen alt und ich habe mich bereits Ostern von dessen Vater getrennt. Der Vater kümmert sich nicht besonders und hat ihn erst vier Mal besucht. Er wohnt 200 km entfernt, daher ist dies auch nicht so gut möglich. Was würde im Falle meines Todes passieren? Mein Bruder (gute geordnete Verhältnisse) ist dabei eine Bindung zu meinem Sohn aufzubauen und würde ihn auch gern nehmen, falls ich versterben sollte. Könnte ich dies schriftlich festhalten und würde dies berücksichtigt werden? Gern würde ich meinen Bruder auch als Vermögensverwalter einsetzen, reicht es, wenn dies unter Zeugen schriftlich festgehalten wird oder muß dies beim Notar aufgenommen werden? Ich wünsche Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr! LG Anne


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie können ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Patenschaft hat aber nichts damit zu tun. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht (zB die beiden kennen sich gar nicht). Ansonsten kann man jemand anderen bestimmen, dem muss das Gericht folgen, es sei denn, es gibt einen Grund zur Ablehnung. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Vermögensverwalter kann dieselbe oder eine andere Person sein – auch das kann man in dem handschriftlichen Testament festlegen. Rechtlich sind ein notar. Testament u ein eigenes gleichgestellt. Ich kann es Ihnen auch entgeltlich vorformulieren. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort dazu steht gerade etwas weiter unten unter dem Stichwort: Todesfallregelung.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Das Kind hat einen Vater und er kam ja nun auch alle 3 Wochen etwa. Je nach finanzieller Lage und Eurer Stimmung untereinander finde ich das schon gut. Und Männer können mit so Miniwürmern auch noch nicht so viel anfangen, das hört man immer wieder, was aber nicht an mangelnder Zuneigung liegen muss. In erster Linie geht das Amt immer an den Vater, sofern er Kontakt zum Kind hat und keine gravierenden Dinge dagegen sprechen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

..... der Vater ist eher ohne Worte, würde ich Dir ja gern näher beschreiben, damit Du es verstehst, jedoch ist mir das hier zu öffentlich. PN verschicken geht hier nicht. LG Anne


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.