Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachfrage

Frage: Nachfrage

Susann83

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Könntest du mir den Absatz nochmal genauer erklären: „Monate mit Elterngeld kannst du ausklammern lassen, was aber für dich unklug wäre --- würde ja in Zeitraum mit Krankengeld fallen. --*Kind 2“ Danke!


Mitglied inaktiv

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Also bei Kind zählen ja wieder die 12 Monate vor Geburt. Anders als bei Kind 1 werden da aber Monate mit Elterngeld ausgeklammert, d.h. durch frühere Lohnabrechnungen ersetzt. Das wäre aber für dich nachteilig, weil es dann ja Monate mit Krankengeld genommen werden. Und die zählen ja mit 0€


Susann83

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Okay verstehe das mit dem Ausklammern.. Bei normalem Gehalt super, für mich desaströs, weil genau das Gegenteil, 0 wegen Krankengeld weiterhin. Also bloß keine 300€ Elterngeld. Und wie ist es mit der Elternzeit? Da gehen dann nur 32 Std. als Grundlage? Ohne Elternzeit könnte ich VZ als Grundlage machen? Es kommt noch blöder: Bin ja im Krankengeld und habe Angst, dass meine 78 Wochen mit Ende Mutterschutz nach Geburt nicht ganz reichen und überhaupt, ist kein Puffer ein komisches Gefühl gewesen. Nun habe ich von meiner Hausärztin ein individuelles BV erhalten seit jetzt. Es ist aber nicht mehr mein normales Krankengeld vom VZ-Gehalt, sondern 300€ Gehalt 0 vor Schwangerschaft im Krankengeld = 300 €. Bin ich bei dem Betrag überhaupt weiter gesetzlich krankenversichert und rentenversichert? Das ist 1/6 von meinem vorigen Bezug. Ich möchte morgen früh zur Hausärztin und es zurückrufen/-nehmen lassen und die AU aufrecht erhalten, lief bis Freitag. Geht sowas? Hatte nach tel. Besprechung Donnerstag erst Freitagabend die Mail losgesandt und nun, bevor sie gelesen wurde, per E-Mail um Rücknahme informiert.


Mitglied inaktiv

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Schreib Mal genauer Wann ist Entbindung? Seit wann krankgeschrieben? Du kannst kein individuelle Beschäftigungsverbot erhalten, wenn du eigentlich noch krank bist und gar nicht arbeitsfähig ---- das riecht sehr nach Gefälligkeit Genau.... In Elternzeit nur. 32h.... Wenn du Vollzeit arbeiten würdest, käme beim 2. Kind mehr Rum Aber Mal ehrlich.... Willst du echt arbeiten bzw könntest das auch


KielSprotte

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BV setzt Arbeitsfähigkeit voraus, die bei dir ja ganz offensichtlich nicht gegeben ist. Das was du und deine Hausärztin da macht ist Sozialbetrug!


cube

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Du scheinst ja noch nicht gesund zu sein, befürchtest ja sogar, die 78 Wochen könnten nicht ausreichen - ein BV setzt Arbeitsfähigkeit voraus, also erst mal gesund zu sein. Ein BV statt AU kann der AG anzweifeln. Darüber hinaus: was ist denn mit dem Vater? Der ist in 1. Linie für dich bzw. euch erst mal zuständig. Sprich: Kindesunterhalt und eigentlich auch Betreuungsunterhalt für dich (Letzteres nachrangig, Kindes-U geht immer vor). Du schreibst ja von einem 2. Kind - also scheint der Vater ja noch im Bild zu sein. Und ganz ehrlich: wenn dieser jetzt schon zu wenig verdient, als du du sein Gehalt in deine/eure Berechnungen zum Lebensunterhalt mit einbeziehst, würde ich ein 2. Kind gerade erst mal nicht sofort einplanen. Bzgl. deines Plans, sofort (nach 2-3 Monaten) wieder arbeiten zu gehen: wer betreut dann Kind 1? Da der Rechtsanspruch erst ab 1 Jahr gilt, werdet ihr euch um eine private Betreuung kümmern müssen. Rein aus Erfahrung: wie abhängig einBaby von seiner Mutter und/oder Vater ist, merkt man erst, wenn es auf der Welt ist. Sein minikleines Baby dann den halben oder ganzen Tag alleine zu lassen, funktioniert emotional in den meisten Fällen dann doch nicht. Und erst recht nicht, wenn man kein familiäres Netz hat, dem man sein Baby anvertrauen könnte.. Auch nach 1 Jahr fällt ja es ja vielen Müttern schwer, ihr Kind schon in die Betreuung zu geben - nach 2-3 Monaten.... puhhh. da kenne ich nur Mütter, die einfach finanziell gar keine andere Möglichkeit hatten und glücklich waren die damit nicht wirklich. Ich würde sagen. bevor du dich jetzt schon mit Kind 2 beschäftigst, solltest du bzw. IHR erst mal schauen, wie euer Alltag - auch finanziell - mit Kind 1 wird.


Susann83

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Bevor du etwas schreibst, solltest du schauen, ob du den Sachverhalt überhaupt richtig erfasst hast…………. Was ist bitte Sozialbetrug?


cube

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Ein BV in Anspruch zu nehmen, obwohl man eigentlich noch krank u gar nicht arbeitsfähig ist.


Suomi

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Sozialbetrug ist, wenn man eigentlich krank geschrieben ist also nicht arbeitsfähig ist (und das schon vor der Schwangerschaft) und dann in ein BV wechselt obwohl nicht arbeitsfähig ist. Ein BV setzt ja voraus, dass man eigentlich arbeitsfähig wäre.


KielSprotte

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Ich glaube eher, dass du so einiges nicht begreifst. Vor allem möchte ich auch mal wissen, woher du die Gewissheit nimmst, dass du nach 1,5 Jahren AU und einer nach einer Geburt plötzlich wieder in der Lage bist VZ zu arbeiten. Wie du die Betreuung organisierst scheint dir ja auch noch nicht klar zu sein. Deine ganze Planung ist für mich Phantasie.


Susann83

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und mit Sozialbetrug geht vor allem einher, mit finanzielle Vorteile zu verschaffen, die eigentlich nicht vorliegen. Aufgrund meines Krankenkeldbezuges erhalte ich jedoch im BV 300€ für meine Existenzsicherung. Ich dachte, das hier sei ein Expertenforum?! Mein Leben geht dich gar nichts an und Urteilen schon mal gar nicht. Ich habe Fragen gestellt und die wollte ich beantwortet haben. Stattdessen soll ich hier Rechenschaft ablegen. Wie bitte??!


Susann83

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Ich glaube, Ihr beide braucht Nachhilfe. Dann lest mal die dankbare Hilfe, die ich von den anderen Posts erhalten habe, die meine Notsituation richtig erfasst haben. Schwanger im Krankengeld heißt genau 0,00 Bezüge und Leistungen, weder im BV noch im Mutterschutz noch auf Elterngeld. Wie kann man da sowas schreiben


cube

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Wie bitte? BV heißt, dass du nicht arbeiten gehen darfst und dabei vollen Lohn erhältst. Und dementsprechend natürlich auch das Elterngeld daraus berechnet wird. Auf dien Hinweis bzgl der Verpflichtungen des Vaters gehst du gar nicht ein. Ich glaube, du weißt so gar nicht Bescheid.


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