Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachfrage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nachfrage

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Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort auf diese Frage: http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=69479 Ich beziehe mich jetzt nochmals auf den zweiten Teil meiner Frage: Muß ich die Bescheinigung für das (Kinder-)Krankengeld dem AG vorlegen oder dient die Bescheinigung nur für Zwecke der Krankenkasse? Bzw. muß dem AG ein ärztl. Nachweis über die Erkrankung des Kindes vorgelegt werden? Herzlichen Dank und viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wie bei der normalen Krankmeldung auch muss dem AG eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt werden Liebe Grüsse, NB


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