Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachfrage zu vorherigem Beitrag von Maria-Anna (29.9.)

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nachfrage zu vorherigem Beitrag von Maria-Anna (29.9.)

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(http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=59713) "Beim EG wird jeder Verdienst angerechnet" Dazu hatte ich neulich mit einer Kollegin diskutiert, und wir sind uns noch immer unschlüssig: Angenommen ein Paar splittet die EG-Monate 50:50 auf. Elternteil A ist angestellt und in Elternzeit. Elternteil B war angestellt vor Entbindung, steht derzeit in keinem Angestelltenverhältnis, erhält aber wegen des vorherigen Nettoeinkommens den vollen EG-Satz. Elternteil B braucht Ruhe vorm Kind und beschließt ca. einmal pro Woche freiberuflich im alten Job zu schaffen. Verdienst liegt bei ca. 900 € pro Monat. Ich war der Meinung, dass die 900 € vom EG direkt abgezogen werden. Elternteil B jedoch erklärt, dass die Jahres-End-Bilanz zähle. Wenn also zeitgleich mehr Geld für Fortbildungen und berufsbedingte Anschaffungen draufgingen, dann würde die EG-Stelle nichts abziehen... Was ist nun richtig????


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