Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. - Befindet er sich denn jetzt schon im Verzug mit der Einreichung der Unterlagen? Frist war bis 02.09.11, genau an diesem Tag hat er schriftlich um Fristaufschub gebeten? - Muss ich ihm eine Nachfrist für die Einreichung geben? - Kann er sich über den gesetzl. Mindestunterhalt "hinwegsetzen" und stattdessen einen geringeren, "beliebigen" Betrag an mich überweisen, bis der Unterhalt berechnet ist? Vielen Dank!
Hallo, habe ich soch alles schon geschrieben?! Nein, er kann sich nicht über den Unterhalt hinwegsetzen, es muss ausgerechnet werden, was er zu zahlen hat. Liebe Grüsse, NB
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