Ursl
Hallo Fr. Bader, ich habe zwei Pferde auf meiner Koppel, die an ein Wohngebiet angrenzt. Jetzt merke ich, dass öfters Kinder im Alter von ca 5 - 10 Jahren unter dem Elektrozaun durchschlüpfen, und die Pferde auf der Koppel streicheln. Sie laufen ihnen auch nach, wenn die Pferde weggehen. Die Pferde sind sehr gutmütig. Aber es ist ja nicht auszuschließen, dass doch mal eines tritt oder beisst. Meiner Nachbarin habe ich schon mal gesagt, dass es zu gefährlich ist, die Kinder ohne Aufsicht zu den Pferden lassen. Die anderen Kinder kenne ich nicht einmal. Sogar meine eigenen Kinder lasse ich nie alleine zu den Pferden. Muss ich dafür haften, wenn doch mal was passieren sollte ( was hoffentlich nie eintritt!!)? Danke für Ihre Antwort Ursl
Hallo, Sie haften nur, wenn Sie die Verkehrssicherungspflichten verletzt haben, also nicht alles tun, was zu tun ist Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Nö ! Was sollst denn noch machen, eingezäunt ist es ja, das gatter sicherlich auch gesichert ? In meinen Augen klarer Fall von Aufsichtspflicht der Eltern. Zumindest bei den ganz Kleinen. Was soll man denn auch machen , kannst ja schlecht Wachpersonal einstellen :-) Wenn Du Dir wohler bist, dann würde ich schauen herauszubekommen welche Kinder das sind und mit diesen oder den Eltern reden. Für Dein besseres Gefühl.
TinaDA35
Und wenn was passiert. Du als Pferdebesitzerin hast doch eine Pferde-Haftpflicht, zumindest muss man diese haben. Ich würde mir keine Gedanken darüber machen.Wenn was passierten sollte, wird die Versicherung einspringen. Verhindern kannst du es eh nicht, es sei, so stellst "Wachpersonal" ein.
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse