Frau Engel
Guten Tag, wir wohnen in einer Wohnung im 1. Stock. Unser Sohn, 2 Jahre, ist gerade in der Trotzphase und weint ab und zu. Das bekommen natürlich auch unsere Nachbarn mit. Die Nachbarin, die unter uns wohnt, hat sich schon mehrmals über die Lautstärke seines Weinens/ Schreiens beschwert. Die Ruhezeiten halten wir automatisch ein, da unser Sohn meistens durchschläft und nachts so gut wie nie weint. Ich mache mir Sorgen, dass sich die Nachbarin bei der Vermieterin beschweren wird. Die Nachbarin hat keine Kinder und ihr fehlt meiner Meinung nach jegliches Verständnis. Stimmt es, dass Kinderlärm kein Kündigungsgrund ist? Haben Sie noch einen Tipp, wie ich mit den Beschwerden umgehen kann? Danke und liebe Grüße!
Hallo, da hilft nur, locker zu bleiben. Es ist nun mal nicht zu vermeiden, dass kleine Kinder weinen und schreien. Wichtig ist, dass man grundsätzlich Rücksicht nimmt, wenn Sie die Ruhezeiten einhalten tun Sie das ja. Liebe Grüße NB
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