Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachbarbeschwerden

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nachbarbeschwerden

Mitglied inaktiv

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Hallo... Ich weiss man sollte erst in der Schnellsuche gucken aber irgendwie habe ich nichts gefunden ( es wird so ein Thema bestimmt schon geben) Aber was kann man tun gegen Nachbarn die sagen (wenn man im Dachgeschoss wohnt und angeblich das ganze andere haus (5 Parteien insgesamt)) das die Kinder viel zu laut seinen im Haus und man das bis unten hin hört... Jetzt heisst man will Unterschriften gegen die Personen sammeln um diese aus dem Haus entfernen zu lassen. Hat man dagegen eine Handhabe sollte es soweit kommen? Herzlichen Dank Flexi87


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Kinder dürfen lachen, spielen, laut sein!! Laute Kinder - leider ein Dauerthema vor den Gerichten. Doch eins ist in allen Urteilen gleich: Die Kleinen dürfen spielen, draußen genauso wie drinnen. Und sie dürfen laut sein, sogar während der Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr (OLG Düsseldorf, AZ U 51/95). Das Amtsgericht Hamburg-Altona machte grundsätzlich klar, dass man die Unterlassung von Kinderlärm gar nicht verlangen kann (AZ 316 C 510/01). Manchmal kommt auch noch heftiges Schimpfen der Eltern dazu. Auch dagegen ist nichts zu machen: "Laute Ermahnungen sind hinzunehmen", urteilte das Amtsgericht Hamburg (AZ 32C608/00). Wenn Sie beleidigt u gemobbt werden: stellen Sie Strafantrag - man muss sich nicht dumm kommen lassen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Kinderlärm muss hingenommen werden,dazu gibt es etliche Gerichtsurteile. Sofern es sich um normalen Kinderlärm handelt, nicht in der Nacht von den Betten gesprungen wird, Trompete geblasen wird etc. kann man sich da gaaaaanz entspannt zurücklehnen und sie reden lassen.


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