Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutti32

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutti32

Mutti32

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Hallo Frau Bader, mein Sohn macht jetzt in seinem Kita Abschlussjahr eine 3 Tägige Abschlussfahrt mit den Vorschulkindern aus seiner Kita. Kosten dafür betragen ca. 100 Euro. Ab August ist er dann in der Schule. Er muss in nachmittags in die Hortbetreuung, da ich Vollzeit arbeiten gehe. Ich kann leider auch meine Stunden nicht absenken, da ich auf das Geld angewiesen bin, was ich mtl. verdiene. Der Hort kostet 69 Euro mtl. zzgl. Essensgeld. Wie muss der Vater sich an diesen Kosten beteiligen - Abschlussfahrt und Hortkosten-? Oder muss er das nicht und es ist mit dem normalen Unterhalt abgegolten? MFG Mutti32


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, iese Kosten müssen von beiden Eltern anteilig übernommen werden, wobei sich die Anteile der Eltern im Verhältnis zu ihren Einkünften errechnen. Hortkosten, also Kosten für die Betreuung eines Kindes außer Haus sind nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH Mehrbedarf des Kindes. Liebe Grüße, NB


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