Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, nun will ich Ihre Meinung aber denn doch genauer wissen :-) Sie schreiben weiter unten in einem Posting: "der Vater kann nicht parallel zu dem MG der Mutter EG erhalten." ??? Wo steht das? ich hab das ganze BEEG durchgeforstet aber komme nicht drauf... §§ 3 und 4 verweisen immer auf das Mutterschaftsgeld und die IHR (der Mutter) zustehenden Leistungen. Bzw. dem jeweilig zustehenden Leistungen. Es wird in §4 Abs2 sogar explizit darauf hingewiesen, daß das EG der Eltern gleichzeitig bezogen werden kann... Und in §4 Abs1, daß der Anspruch mit der Geburt entsteht... Können Sie mir da bitte weiterhelfen? Danke und Viele Grüße Désirée
Hallo, steht zB in der Broschüre des Ministeriums. http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=76688.html Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hm.... Da steht aber nicht, daß der Vater während des MuSchu nicht trotzdem EG beziehen kann. Im Gegenteil, ich zietiere (aus der Mitte des Textes): "Wenn also beide Eltern z.B. in den ersten sieben Monaten Elterngeld gleichzeitig beziehen, sind die Beträge für 14 Monate verbraucht." da steht es sogar explizit drin, daß BEIDE gleichzeitig die ersten 7 Monate EG beziehen, also auch während des MuSchu der Mutter... ??? Viele Grüße Désirée
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