Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin ziemlich verzweifelt, ich versuche Ihnen meinen Fall möglichst kurz zu schildern: Ich habe ein Beschäftigungsverbot und darf deshalb ja nun nicht mehr arbeiten. Es ist so, dass ich in Vollzeit arbeite, davon habe ich 26 Stunden fest und 13 befristet... Die befristeten Stunden würden zum 31. 07. 2009 auslaufen. 1. Frage: Bemisst sich mein Mutterschutzlohn ab 01.08.2009 dann weiterhin an meinem Gehalt aus den 3 Monaten vor Eintritt der SS? Oder passt sich der Mutterschutzlohn dann an die Stundenzahl an? Die andere Sache ist, dass mein AG die Zuteilung der befristeten Stunden ab 01.08.09 eindeutig von einer Wiederaufnahme meiner Tätigkeit abhängig macht, d.h. die Stunden sollen mir eigentlich weiter zugeteilt werden, dass habe ich schriftlich, im letzten Abschnitt dieses Dokuments steht jedoch: "Für Frau XY besteht z.Zt. ein Beschäftigungsverbot. Sollte Frau XY die Tätigkeit vor dem 01. 08. 2009 wieder aufnehmen, werden die vorgenannten Maßnahmen (die Zuteilung der 13 Stunden an mich) zum 01.08.2009 umgesetzt. Sollte sie die Beschäftigung nach diesem Termin und vor der gesetzlichen Mutterschutzfrist wieder aufnehmen, sollen die Maßnahmen mit Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme durchgeführt werden. 2. Frage: Ist so etwas überhaupt zulässig? Durch diese Formulierung ist doch eindeutig, dass mir Nachteile durch die Schwangerschaft entstehen (noch dazu finanziell), da das Beschäftigungsverbot ja einzig und allein wegen meiner Schwangerschaft ausgesprochen wurde. Handelt es sich vielleicht sogar um "Benachteiligung von Schwangeren"? Ich hoffe Sie können mir helfen, wenn ich Klarheit hätte würde dass sicherlich auch meinem Baby gut tun... Gruß Sunny PS: Ich habe mich bereits mit einer Anwältin in Verbindung gesetzt, die sich nach eigenen Angaben mit Arbeitsrecht und Mutterschutz auskennt, sie fragte mich dann als erstes was ein Beschäftigungsverbot sei....
Hallo, 1. Ausgangspunkt ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. 2. Verträge/Klausel auswerten darf ich hier nicht (s. Hinweise) Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
mutterschaftgeld bekommst ja 6 vor der geburt und 8 wochen nach geburt. beträgt 13 euro von krankenkasse den rest muss der arbeitgeber ergänzen. zu den sachen kann ich dir nichts sagen sorry
Mitglied inaktiv
Hab grad schon geschrieben, ist aber nicht erschienen... Was Du meinst ist Mutterschaftsgeld, ich frage wegen Mutterschaftslohn, das ist das Geld, dass ich während eines Beschäftigungsverbotes bekomme, hat nichts mit den 6 Wochen vor bzw. 8 Wochen nach der Geburt zu tun.... Gruß Sunny
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, meine Frage bezieht sich auf MutterschutzLOHN während des Beschäftigungsverbot, nicht auf Mutterschaftsgeld, kurz vor und nach der Geburt. Gruß Sunny
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