Mitglied inaktiv
Arbeite in der Gastronomie und werde dort pro Std.bezahlt.Im Arbeitsvertrag ist ein mindest.Std.satz (87h)festgelegt,über dem man aber eigetnlich immer liegt.War 4 Wochen wegen vorzeitiger Wehen krank geschrieben und im Anschluss hab ich ein Beschäftigungsverbot laut par.3 abs.1 Mutterschutzgesetz bekommen,da bei mir das Risiko einer Frühgeburt besteht.Für die 4 Wochen hab ich Lohnfortzahlung von meinem Arbeitgeber bekommen(für die std.die im Vertrag stehen).Nun hab ich ja ein Beschäftigungsverbot ,würde einem da jetzt nicht automatisch der mutterschutzlohn zustehen? Bekomme nämlich weiter Lohnfortzahlung für die vertrgl.Std. Beim Mutterschutzlohn müßte ja der Durchschnitt der letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft berechnet werden,was wesentlich mehr Geld wär,als die Lohnfortzahlung. Oder gibt es da eine Neuregelung,von der ich nichts weiß? Vielen Dank, chrimelli
Hallo, Sie müssten den Durchschnitt der letzten 3 Mo. vor Eintritt der Schws bekommen - wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
beim Beschäftigungsverbot muss dein arbeitgeber dir bis zum mutterschutz dein normales gehalt zahlen.Mutterschutzgeld bekommst erst wenn im mutterschutz bist.
Mitglied inaktiv
Mutterschutzlohn ist nicht gleich Mutterschaftsgeld.M.Lohn bekommt man im Beschäftigungsverbot und M.Geld bekommt man 8 Wochen vor und 6 Wochen nach der Geburt!!!! Deshalb hätte ich ja gerne meine frage beantwortet bekommen.
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