nihpesoj
Guten Tag Freau Bader, ich befinde mich seit dem 2. Mai 2018 im individuellen Beschäftigungsverbot und erhalte monatlich zu meinem regulären Lohn eine Leistungsprämie. Diese Leistungsprämie ist teamabhängig und abhängig vom Monats-Forecast-Volumens. Ich habe hierfür am 23. Oktober 2017 eine Zusatzvereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag unterzeichnet. In dieser ist unter anderem vermerkt, dass die Berechnung der Prämie monatlich erfolgt und mit der Lohnabrechnung des Folgemonats ausgezahlt wird. Somit zählt diese doch nicht zu einmaligen Prämienzahlung oder? Des Weiteren ist in der Vereinbarung vermekt, dass die Firma berechtigt ist die Prämienregelung aus sachlichen Gründen zu widerrufen ( berechtigte Freistellung des Mitarbeiters von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung). Gilt diese Widerrufsklauses beim Mutterschutz? Und wenn ja, müssste der Widerruf mir dann nicht schriftlch zugehen? Meine Frage hierzu: Wird diese Prämie bei der Berechnung des Mutterschutzlohnes berücksichtigt? Auf meiner aktuellen Abbrechnung ist diese nämlich nicht verzeichnet und mir stellt sich die Frage, ob dies so seine Richtigkeit hat, denn mir fehlen ca. 200 Euro diesen Monat wenn man den Durchschnitt der letzten 3 Lohnabrechnungen betrachtet. Ich würde mich über eine Antwort Ihrerseits sehr freuen und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende. Mit freundlichen Grüßen J.S
Hallo, ja, werden ja regelmäßig gezahlt Liebe Grüße NB
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