Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

mutterschutzgesetzt

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: mutterschutzgesetzt

Mitglied inaktiv

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hallo hätte da eine frage wie sieht es denn aus mit dem mutterschutzgeld das bekomme ich doch paralle zu mein gehalt vom Ag also 50-50 versicherung ist das sooder habe ich das falsch verstanden bekommen ich dies au so nach der entbindung??? WIRD das danach angerechnet zu dem elterngeld??? UND mein arbeitgeber ist in Bundesland NRW bin aber jetz vor kurzem nach Hessen gezogen wie muss ich dann vorgehen??? LIEBEN DANK


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, MG gibt es in der Schutzfrist vor/ nach der Geburt anstelle von Gehalt. Die KK zahlt bis zu 13 €/ Tag, der Rest wird vom AG bis zur Höhe des normalen Lohnes gezahlt. Das ganze wird auf das EG angerechnet. Liebe grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Mutterschaftsgeld wird vom AG und der KV bezahlt - nach der 36 SW beantragen - Bescheinigung gibts beim FA. EG gibt es ab der Geburt - wird aber erst nach dem Mutterschaftsgeld gezahlt. EG beim Versorgungsamt des Wohnortes beantragen.


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