Zahnfee87
Lieber Fr. Bader, ich bin derzeit angestellt bei AG A (Gehalt 2800 € netto) und wir planen schwanger zu werden. Ab dem 24.8. würde ich gerne bei AG B anfangen (Gehalt 1100 € netto) -> Referendariat. Unser Plan ist es im August schwanger zu werden und dann aufgrund meiner Autoimmunerkrankung ins Beschäftigungsverbot zu gehen (Mutterschutz). Wird für die Berechnung des Mutterschutzgeldes dann das Gehalt von AG A als Bemessungsgrundlage herangezogen oder von AG B? Sollte ich lieber noch während des Arbeitsverhältnisses zu AG A schwanger werden, dann in den Mutterschutz gehen und danach zu AG B wechseln, damit Gehalt von AG A noch für die Berechnung herangezogen werden kann? Vielen Dank im voraus!
Hallo, bei einer Krankheit erhalten Sie keinen Beschäftigungsverbot, sondern eine Krankschreibung. Im übrigen kann man mit Beschäftigungsverboten nicht mehr so rechnen, da seit diesem Jahr die Vorgaben strenger sind und der Arbeitgeber sie in Zweifel versetzen/ umsetzen soll. Ansonsten gilt, dass Sie entsprechend dem Lohn bezahlt werden, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Liebe Grüße NB
malini
Du kriegst im möglichen BV das, was du ohne verdienen würdest. Also ab August immer das Gehalt von AG B. Das mit den letzten 13 Wochen vor Schwangerschaftsbeginn wäre nur bei schwankenden Einkommen (z. B. Schichtzulagen) so.
Mitglied inaktiv
Fraglich ist ob es überhaupt ein BV geben DARF. Wenn die Autoimmunerkrankung nämlich das Problem ist, müsste eigentlich eine AU greifen und damit nach 6 Wochen Krankengeld. ich würde also gar nicht erst mit einem BV rechnen - nur der Sicherheit halber. wenn es dann doch dazu kommt, dann ist das so. Es kann aber sein das die KK das dann auch nachträglich kippt.
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