Mair32
Guten Abend, Ich bin seit Anfang Oktober im Mutterschutz und erwarte jeden Tag unseren zweiten Nachwuchs. Davor war ich in Elternzeit mit meinem ersten Kind - das Verhältnis mit meinem Arbeitgeber war seit der ersten Schwangerschaft nicht gut. Am 23.10. Habe ich meinen Lohnabrechnung erhalten, aber bis heute wurde noch nichts überwiesen. Laut Arbeitsvertrag war der Mutterschutzlohn Ende des Monats fällig und auf meine Nachfrage hat mein Arbeitgeber nicht reagiert. Ich habe wirklich genug um die Ohren und das ist wirklich nicht die feine Art. Was kann ich ohne Anwalt tun, um mein Gehalt zu bekommen? Soweit ich weiß ist eine solche Verzögerung vertragswidrig? Ich bedanke mich im Voraus. Mfg
Hallo, ich hab jetzt noch einmal im § 20 MuSchGnachgelesen. Eine Frist ist dort leider nicht genannt. Liebe Grüße NB
Felica
Nein, nicht wirklich. Leider gibt es da eine gesetzliche Lücke. Der AG muss zwar seinen Anteil zahlen, aber es ist nicht festgelegt wann das im Mutterschutz passieren muss. Die aller meisten zahlen allerdings im normalen Gehaltsrhythmus. So also wie du auch dein Gehalt ausgezahlt bekommen würdest.
malini
Aber die Elternzeit ist beendet?
Mair32
Ja die erste Elternzeit habe ich natürlich aufgrund des Mutterschutzes vorzeitig beendet und nehme ab Geburt dann Elternzeit fürs zweite Kind.
Ich dachte, dass für den Mutterschutzlohn dieselbe Zahlungsfrist bestehen sollte wie für das normale Gehalt? Das wäre eben laut Vertrag Ende Oktober gewesen. Meinen damaligen Mutterschutzlohn fürs erste Kind hatte ich jedenfalls nicht mit einer solchen Verspätung bekommen
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