Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, gelten die Mutterschutzfristen auch für Selbständige? Wenn ja, welche? Vielen Dank Puw
Hallo, nein Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Das MuSchuG gilt für schwangere/stillende Arbeitnehmerinnen. Und Selbständige sind nicht AN! Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Heißt es dann, daß ich als Selbständige nicht der Mutterschutzfrist/Bedingungen unterliege. Und was ist, wenn ich Krankentagegeld seit Wochen beziehe. Muß es dann auch bis zur Geburt weitergezahlt werden, wenn ich selbständig bin, oder hört es dann 6 Wochen vorher auf?
Die letzten 10 Beiträge
- Änderungskündigung
- Arbeitsvertrag
- Schwanger/Krankengeld
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot