Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, gelten die Mutterschutzfristen auch für Selbständige? Wenn ja, welche? Vielen Dank Puw
Hallo, nein Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Das MuSchuG gilt für schwangere/stillende Arbeitnehmerinnen. Und Selbständige sind nicht AN! Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Heißt es dann, daß ich als Selbständige nicht der Mutterschutzfrist/Bedingungen unterliege. Und was ist, wenn ich Krankentagegeld seit Wochen beziehe. Muß es dann auch bis zur Geburt weitergezahlt werden, wenn ich selbständig bin, oder hört es dann 6 Wochen vorher auf?
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