Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutzfrist

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutzfrist

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich hatte letzte Woche einen Schwangerschaftsabbruch in der 27. Woche (mein Baby hatte keine Nieren und war somit nicht lebensfähig). Wurde durch die Geburt eine Mutterschutzfrist ausgelöst?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das tut mir Leid! Nein, es gilt nicht. Aber der Arzt kann Sie krankschreiben. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Das stimmt nicht! Lesen Sie bitte hier: "Totgeburt Das es sich bei einer Totgeburt auch um eine Entbindung im Sinne von § 6 MuSchG handelt, stehen solchen Müttern auch ein entsprechender Mutterschutz zu, d.h. zumindest die normalen 8 Wochen. Da eine Totgeburt auch eine Frühgeburt sein kann, sofern das Gewicht des Kindes mindestens 500g und höchsten 2500g betragen hat, verlängert sich im diesen Fall die Schutzfrist auf 12 Wochen. Nach neuem Recht wird der Mutterschutz unabhängig davon, ob es sich um eine Frühgeburt handelt auch um den Zeitraum verlängert, um den die Schutzfrist vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnte, d.h. bis zu 6 Wochen also insgesamt können der Mutter bis zu 18 Wochen zustehen." In der 27.SSW dürfte das Kind erheblich über 500 g gewogen haben, und deswegen kann Mutterschutz genommen werden. Auf Wunsch der Frau darf er aber jederzeit (im Unterschied zu Lebendgeburten) abgebrochen werden.


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