Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutzfrist bei Frühchen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutzfrist bei Frühchen

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, ich habe in der 31. SSW am 20.07 ein Frühchen bekommen, das bis zum eigentlichen Entbindungstermin in der Intensivstation bzw. Krankenhaus liegen wird - wenn ich den "normalen" Mutterschutz bekommen würde, müßte ich wieder arbeiten, wenn mein Kleiner aus dem KH kommt. Das kann eigentlich nicht im Sinne des Erfinders sein, deswegen meine Frage: verlängert sich der Mutterschutz bei Frühchen? (meine Krankenkasse und mein Arbeitgeber geben mir darauf trotz eifriger Nachfragen seit 4 Wochen keine Auskunft). Danke im voraus für eine Antwort tabatha


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Tabatha, die Frist nach der Geburt beträgt 12 Wochen + den Zeitraum an Schitzfristen, der vor der Geburt nicht genommen werden konnte. Ein Frühchen muss vom Arzt als solches bescheinigt werden. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Tabatha, soweit ich weiß, wird der Anteil des Mutterschutzes, den Du vorher nicht genommen hast (aufgrund der Frühgeburt), hinten drangehängt. D.h. die 6 Wochen vorher werden an die 8 Wochen nachher noch drangehängt, dass Du somit auf 14 Wochen nach der Geburt kommst. Du kannst das aber auch in allen möglichen Broschüren vom Bundesministerium für Gesundheit, Familie usw. nachlesen. Die Krankenkasse müsste Dir aber auch die passende Auskunft geben, und Dein Arbeitgeber auch. Müsste im Mutterschutzgesetz drin stehen und nachlesbar sein. Oder frag mal Deine Hebamme. Alles gute für Dich und Dein Baby. Gruß Jasmin


Mitglied inaktiv

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Ich habe nach Mariekes Geburt (Frühchen) 18 Wochen Mutterschutz. 12 Wochen (automatisch bei Frühchen) plus die 6 Wochen, die ich vor der Geburt nicht in Anspruch nehmen konnte.


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