Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz obwohl man erst in einem Monat anfängt im neuen Job?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutz obwohl man erst in einem Monat anfängt im neuen Job?

Sabrina 85

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Hallo Frau Bader Ich bin zur Zeit kn Elternzeit mit meinem ersten Kind diese geht noch bis Ende diesen Monats. Ich habe im März meinen Vertrag unterschrieben in der ambulanten Pflege zum 1.7.2018 jetzt habe ich vor kurzem erfahren das ich erneut schwanger bin. Dies habe ich heute meinem Arbeitgeber mitgeteilt,jetzt habe ich zwei fragen ist der Vertrag dennoch gültig auch wenn ich erst nächsten Monat anfangen würde? Mein Arbeitgeber kann ich mich durch meine ssw nicht beschäftigen und hat auch keine Alternative!! Der Vertrag ist von beiden Seiten unterschrieben! Besteht dennoch Kündigungsschutz? Wer setzt mich ins Berufsverbot? Und darf ich woanders einen Nebenjob ausführen? Vielen Dank schonmal für Ihre Mühe Mit freundlichen Grüßen sabrina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Vertrag ist verbindlich und es besteht Kündigungsschutz. Ob für Sie ein Beschäftigungsverbot in Betracht kommt, muss der Arbeitgeber durch die Vornahme einer Gefährdungsprüfung feststellen. er darf sie auch umsetzen, zum Beispiel in ein Bürojob. Einer Nebentätigkeit muss der Arbeitgeber vor Beginn zustimmen, da er Ihnen ja den vollen Lohn bezahlt, wird ihn das nicht erfreuen. Liebe Grüße NB


mellomania

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der vertrag ist bindend der AG muss AB vertragsbeginn entweder bürotätigkeiten anbieten oder in BV aussprechen. der AG muss den nebenjob VOR dessen beginn bzw. vertragsunterzeichung genehmigen ich als AG wäre not amused, wenn ich ein bv ausspreche und die dame dann aber woanders arbeitet...naja. ob das für dein Arbeitsverhältnis gut ist, musst du wissen. kündigungsschutz besteht ab bekanntgabe der schwangerschaft


Mitglied inaktiv

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Wenn du zu wenig Detailkenntnissse hast, musst du auch nicht zu allem einen Kommentar abgeben. Es gibt auch mutterschutzgerechte Touren bei der ambulanten Pflege. Ein BV ist also nicht in jedem Fall zwingend. Der AG macht eine Gefährdungsbeurteilung und weist gefährdungfreie Tätigkeiten zu.


mellomania

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schrieb ich was anders? er muss tätigkeit anbieten, die mutterschutzrechtlich passt. ob das nun büro ist oder andre touren ist ja egal. der rest ist bekannt


Mitglied inaktiv

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Du hast was anderes geschrieben, und zu wiederholten Male unkorrekt beraten. Bitte halte dich ein wenig zurück mit voreiligen Feststellungen, die du nachher zurücknehmen musst.


cube

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Hi. Der Vertrag ist bindend. Der Kündigungsschutz greift. Ist es ein befristeter Vertrag, läuft dieser jedoch ganz normal aus und muß auch nicht wegen Schwangerschaft verlängert werden). Wenn dein AG tatsächlich keine alternativen Touren/Arbeiten (Büro?) für dich hat, muß er ein BV oder Teil-BV aussprechen. Im BV erhältst du normales Gehalt. Daher Frage: war es von vorne herein deine Absicht, neben diesem Job eine Nebentätigkeit anzunehmen? Denn finanzielle Einbußen hast du im BV ja nicht. Hat der AG ein BV ausgesprochen, könntest du ihn selbstverständlich fragen, ob er einer Tätigkeit bei einem anderen AG zustimmt. Ich würde bei diesem Gespräch aber im Kopf haben, das dein AG nun auch gerade ein Problem hat und evt. erst mal nicht so irre freundlich reagiert. Daher wäre es umso wichtiger, dass du freundlich bleibst und ihm einfach erklärst, du möchtest nicht die ganze Zeit nur zu Hause rum sitzen und da er ja leider keine Alternativtätigkeit hat etc.


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