Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschftsgeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschftsgeld

tiho

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Hallo Fr. Bader, Ich habe eine Frage zum Mutterschaftsgeld. Das bekomm ich doch 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung von der Krankenkasse bzw. den Rest von meinem AG bezahlt. Ich habe einen Teilzeitjob und noch zusätzlich eineb 400€ Job. Wie ist das denn dann? Hat der 400€ Job auch was beim Mutterschaftsgeld zu tun, oder nur meine Arbeit wo ich Teilzeit arbeite? Lieben Dank und Gruss Denisa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für jede Tätigkeit, bei welcher die versicherungspflichtig beschäftigt sind, bekommen Sie Mutterschaftsgeld. Liebe Grüße, NB


Sonni74LS

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Nur vom Teilzeitjob (krankenversichert) wird es Mutterschaftsgeld geben. Der 400-EUR-Job ist ja ohne Krankenversicherung, daher gibt es davon kein MuSchGeld. Du erhältst 13 EUR/Tag für die Mutterschutzfrist das MuSchG von der KK... den Rest stockt der Arbeitgeber auf deinen Nettolohn durch den Zuschuss zum MuSchG auf. Beim Elterngeldantrag aber bitte den 400-EUR-Job angeben, das erhöht das EG. LG, Sonja


tiho

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Danke :-)


SumSum076

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Ich behaupte nach wie vor, dass es auch von dem 400-Euro-Job das Mutterschaftsgeld gibt und beziehe mich auf diese Quelle: http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/finanzielle-leistungen/mutterschaftsgeld.html (und habs woanders von anderen Usern schon gelesen) Gruß Sabine


Sonni74LS

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Ich glaube, das kommt sicherlich auf die Krankenkassen an... vielleicht machen das manche mit und manche nicht?


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