Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe einen gültigen, unbefristeten Arbeitsvertrag (MTV der Bay. Metallindustrie)ab 01.02.2002. Aber durch einen Zeitarbeitsfirma arbeitete ich schon vom 09.07.2001 bis 15.01.2002 bei meinen, jetztigen Arbeitgeber. Ab 16.01.2002 aufgrund meiner Risikoschwangerschaft bin ich krankgeschrieben bis zur Mutterschutzbeginn. Da ich "offiziell" kein einziges Tag gearbeitet habe, muß meine Arbeitgeber trotzdem Zuschuß zur Mutterschaftsgeld zahlen? Habe ich eigentlich Anspruch auf Urlaubs-, Weihnachtgeld? Vielen Dank! Mfg. Angi
Liebe Angi, klar haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld. In der Zeit von Beschäftigungsverbot und Mutterschutz auch auf Weihnachtsgeld etc. Im EU jedoch nur, wenn es im Vertrag / Tarifvertrag geregelt ist. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang
- Provisionskürzung Elternzeit
- Alleine Reisen
- Handy Vertrag
- Elternzeit noch nachträglich beantragen als Vater
- Alleiniges ABR Beschluss KiGa
- Beschäftigungsverbot
- Kündigung während Teilzeit in Elternzeit