Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld und Krankengeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschaftsgeld und Krankengeld

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, vor meinem Mutterschutzurlaub erhielt ich Krankengeld. Meine Tochter kam 11 Tage früher als berechnet auf die Welt. Meine Krankenkasse hat mir trotzdem die 14 Wochen voll Mutterschaftsgeld gezahlt aber dafür 11 Tage weniger Krankengeld, was aber wesentlich höher wäre. Mein Arbeitgeber wiederum zahlte 11 Tage weniger Mutterschaftsgeld. Ist das von Seiten meiner Krankenkasse wirklich rechtens? Vielen Dank Peggy


Mitglied inaktiv

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Hallo, Peggy! Ich habe in einem Schreiben von meiner KK kürzlich auch diese Regelung gelesen und vor dem Mutterschutz ebenfalls Krankengeld bezogen. Mir wurde es so erkärt(auch schriftlich), dass sich, bei vorzeitiger Entbindung, also vor dem errechneten ET, das Krankengeld und das Mutterschaftsgeld überschneidet. Es wurde von der KK vorgeschlagen, dass, für den Fall einer vorzeitigen Entbindung, das zurückzufordernde Krankengeld gegen das noch für die Zeit nach der Entbindung zu zahlende Mutterschaftsgeld aufgerechnet wird. Im Prinzip verlagert sich die 6 wöchige Schutzfrist ja vor und in diesem Moment, in dem Dir vielleicht schon das monatl. Gehalt oder das Krankengeld gezahlt wurde, ist dies "zuviel gezahlt", weil Dir gesetzl. eben diese 6 Wochen vor Entbindung zustehen. Die 8 Wochen nach der Entbindung bleiben allerdings und werden nicht, nur weil man vielleicht 2 Wochen vorher entbunden hat, auf 10 Wochen danach, verlängert. Es sei denn, es ist eine Frühgeburt (bis 37. SSW, aber nur bei einem Gewicht von 2500g). Tja, so ist das,.... Grüsse Cathi


Mitglied inaktiv

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Liebe Cathi! Ich verstehe das trotzdem nicht. Es kann doch nicht sein das für die Krankenkasse der Mutterschutzurlaub am 22.11.00 beginnt und für den Arbeitgeber am 03.12.00. Bisher habe ich immer Krankengeld oder Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und vom Arbeitgeber erhalten. Warum sollen mir für die 11 Tage nur Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse zustehen? Obwohl ich der Meinung bin, dass für diese Zeit uns das Krankengeld zustehen müsste. Wenn nicht, fehlt mir hierfür jegliche Logik und mich würde interessieren, auf welcher gesetzlichen Grundlage das ganze basiert. Liebe Grüße Peggy


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