Frage: Muttergeld

Hallo Frau Bader. Ich habe 24 Monate Elternzeit beantragt,mit Teilzeitarbeit in Elternzeit ab dem 17 Lebensmonat. Ich überlege noch das 3. Jahr Elternzeit in Teilzeit anzuhängen. Vor der Geburt,habe ich in Vollzeit gearbeitet. Worauf muss ich bei einem Änderungsvertrag achten? Insbesondere,wenn ich während der Teilzeit in Elternzeit erneut schwanger werde und die Elternzeit zum Mutterschutz vorzeitig beende,um das Muttergeld auf Vollzeit zu erhalten? 1. Erhalte ich das Muttergeld bei erneuter Schwangerschaft (und rechtzeitiger Beendigung) auf Vollzeit,wenn mein Vollzeitvertrag nur für die Zeit der Teilzeit in Elternzeit geändert wird 2. Muss man für das Muttergeld (Vollzeitgehalt) zuvor eine bestimmte Zeit gearbeitet haben? z.B 3 Monate Teilzeit in Elternzeit? Vielen Dank im Voraus

von lyla2009 am 20.04.2016, 01:27



Antwort auf: Muttergeld

Hallo, Sie müssen nur darauf achten, dass die TZ auf die EZ befristet ist. 1. Ja 2. Nein Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.04.2016