Birgit81!
Hallo Frau Bader, Ich möchte meinen Mutterschutz auch in Schweden bei meinem Freund verbringen. Habt ihr Erfahrung damit, was für Rechte der Mann bezüglich Vaterschutz hat? Da ich ja eigentlich die ganze Zeit beim Kind bin und in Schweden wird Elternzeit ja oft geteilt. Auch wird das Kind auf mich gemeldet sein und Hauptwohnsitz bleibt in Deutschland Vielen Dank für die Antwort vorab. Birgit
Hallo, meinen Sie Mutterschutz oder Elternzeit? Grundsätzlich können Sie beides in Schweden verbringen, tatsächlich haben Sie aber nicht den Hauptwohnsitz in Deutschland, wenn sie in Schweden sind. Sie können deshalb dann dort auch kein Elterngeld bekommen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Das wird ein Verstoß gegen das Meldegesetz. Bitte präzisiere die Stichpunkte Mutterschutz/Elternzeit. Mutterschutz sind regulär 8 Wochen (bezahlte Zeit). Weiter unten beziehst Du dich auf geteilte Elternzeit. Elternzeit kannst Du 3 Jahre nehmen. Elterngeld gibt es 1 Jahr. Lebst Du nicht in Deutschland gibt es auch kein Elterngeld. Bg
Birgit81!
Hallo Frau Bader, sorry, ich habe Elternzeit gemeint. Die möchte ich gerne für mehrere Monate (also mehr 3 ) in Schweden verbringen. Aber ich denke Ihre Antwort reicht mir schon, Elterngeld bleibt bestehen mit Wohnsitz in D. Bei einem Wechsel bezieht man in Schweden die Leistung.
Die letzten 10 Beiträge
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang
- Provisionskürzung Elternzeit
- Alleine Reisen
- Handy Vertrag