bea72
Hallo! vor ca 3 Monaten habe ich den Antrag auf die Bewiligung der Mutter-Kind-Kur beantragt, natürlich habe ich eine Ablehnung bekommen, darauf hin habe ich einen Wiederspruch geschrieben - als Antwort bekam ich - es handelte sich um eine Anhörung und keine Ablehnung- nun wenn man schreibt " leider kann die KK die Kosten für ... nicht übenehmen " - versteht man daraus dass es sich um eine Ablehnung handelt. So habe ich es auch schon vor 4 Jahre bei dem ersten Antrag bekommen. Jetzt bekam ich einen Brief es wird zu eine Vorladebratung von der MDK an einem bestimmten Tag kommen - was bedeutet das für mich - den die Sachbearbeiterin der KK hat mir schon telefonisch gesagt mir steht es nicht zu - es reicht nicht aus - als Hausfrau und Mutter muss man diese Aufgaben beweltigen können ohne Psychosomatische Beschwerden zu haben uzw. - ich fand es zimlich depremieren - und verstehe nichts mehr ... Was kann ich da noch tun?
Hallo, Bei http://www.kur.org/websiteverwaltung/downloads/pdf/Faq/faqs.pdf steht das alles. Und eine Telefonnr., wo man umsonst anrufen kann, um sich beraten zu lassen. Liebe Grüße, NB
bea72
Danke - ich habe auch schon mit AWO mich in Verbindung gesetzt wie vor 4 Jahren beim Wochen Bescheid bekommen - aber ich versuche es auch da.
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