Mitglied inaktiv
Ich bin alleinerziehend. Zur Zeit erhalte ich Mutterschaftsgeld. Vorher war ich arbeitslos. Welchen Anspruch habe ich nach dem Mutterschaftsgeld? Allein das Erziehungsgeld und Kindergeld reicht nicht aus für den Lebensunterhalt.
Hallo, Frage ist, ob Sie dem Arbeitsmarkt zur verfügungs tehen. Wenn nicht, bleibt nur der Gang zum Sozialamt. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
das kannst du beantragen: kindergeld (familienkasse/arbeitsamt) erziehungsgeld (jugendamt) ALG 1 bekommst du, falls vor deiner mutterschaft du es auch schon bekommen haben solltest, es aber durch das mutterschaftsgeld (gezahlt von deiner krankenkasse) eingestellt wurde. stelle in diesem fall einen antrag auf ALG 1. ALG 2 bekommst du, wenn du schon vorher arbeitslos warst und arbeitslosenhilfe/sozialhilfe bekommen hast. somit mußt du auf jedenfall beim arbeitsamt einen antrag auf ALG 2 stellen. wenn du dich dem arbeitsmarkt zur verfügung stellen willst, kannst du nebenbei noch bis zu 165,-euro dazuverdienen, aber nicht mehr als 15stunden/woche. erziehungsgeld wird beim antrag normalerweise nicht mit einberechnet. früher war es so, daß wenn man arbeitslos beim arbeitsamt gemeldet war, kein erzeihungsgeld bekommen hat. zumindest war es bei mir so. erkundige dich genau und gut vorher. du kannst dich aber arbeitssuchend melden, dann hast du auch anspruch auf erziehungsgeld. ich hoffe das stimmt auch alles noch(???) lg
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