Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muss mein AG meine Urlaubstage auszahlen ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Muss mein AG meine Urlaubstage auszahlen ?

Mommy072018

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Hallo Frau Bader, ich habe folgende Frage ... ich bin seit Anfang Januar im BV und meine Elternzeit beginnt im Juni . Meinen Urlaub für dieses Jahr habe ich somit nicht genutzt . Mein Vertrag läuft in der Elternzeit aus, somit kann ich den Urlaub auch nicht nach Ende der Elternzeit nehmen . Muss mein AG mir den Urlaub dann auszahlen ? Ich werde nicht drauf bestehen, denn seit mein BV bin ich mit meinem AG zerstritten. Mir wäre es zu „blöd“ sich wegen sowas noch zu ärgern, da mein AG nicht gerade Kulant ist was sowas zutun hat. Ich würde nur gern wissen ob es mir zustehen würde ... es gibt momentan schon Probleme bei der Elternzeit Genehmigung. Sollte mir das alles nicht genehmiget werden, so könnte ich vielleicht damit Druck ausüben. Gruß


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Arbeitgeber muss den restlichen Urlaub zum Vertragsende auszahlen. Liebe Grüße NB


cube

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Wenn dein Vertrag ausläuft und du keine Gelegenheit mehr hast, deine Urlaubstage zu nehmen, muß der AG sie auszahlen. Bzgl.: der Elternzeit: welche Probleme denn? EZ steht dir zu - da hat der AG keine Veto-Recht. In EZ befindest du dich aber nur solange, wie dein Vertrag besteht. Danach bist du Hausfrau in EZ (ohne AG keine EZ).


Mommy072018

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@cube .... vielen Dank für deine Antwort . Ich habe rechtzeitig meine EZ beantragt . Leider kommt keine Bestätigung , um die ich gebeten habe . Bereits 2x habe ich den Antrag per Post hingeschickt . Auf Anfrage ob es angekommen sei gibt es keine Rückmeldung . Würde nun morgen den Antrag erneut hinschicken, dann aber per Einschreiben , damit man mir nicht nachsagen kann, dass vielleicht nichts angekommen ist. Mein BV habe ich von meinem Gyn im 4 Monat bekommen ... Kannst du mir noch beantworten ob ich trotzdem Elterngeld für die gewünschten Monate bekomme, obwohl ich der Vertrag ausläuft ?! Möchte 15 Monate EZ nehmen , die letzten 8 Monate wäre dann ohne Arbeitsverhältnis. Gruß


cube

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Per Einschreiben ist gut als Nachweis für dich. Mach das auf jeden Fall. Bestätigen muß der AG aber dennoch nichts - er muß dem eh per Gesetz zustimmen. Das Elterngeld ist unabhängig von der Elternzeit bzw. ob der Vertrag in dieser Zeit ausläuft. Bedenke allerdings, daß du dann eben 8 Monate hast, in denen du eben Hausfrau bist. Erkundige dich mal, wie es dann mit ALG aussieht, wenn du nach der EZ + Hausfrauendasein nicht sofort einen Job findest. Da bin ich leider nicht so bewandert, wie das aussieht wegen der Zeiten ohne Gehaltsbezug bzgl. der Berechnung. Ich bin damals auf die Nase gefallen und war wohl knapp zu lange ohne AG bzw. EZ zu Hause und wurde dann eingestuft. Das war dann deutlich weniger ALG als auf Basis der letzten Gehälter. Das kann dir aber bestimmt auch jemand hier bzw. Frau Bader sagen (müsstest dies dann als neue Frage einstellen) oder das Arbeitsamt selbst.


luvi

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Hallo, Elterngeld bekommst du auch ohne Arbeitgeber. Die Höhe berechnet sich aus dem Lohn der 12 Monate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt. Elternzeit braucht dir der Arbeitgeber auch nicht bewilligen. Du teilst sie ihm mit. Und das spätestens 7 Wochen vor Mutterschutzende. LG luvi


Mommy072018

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Viele dank euch beiden für die schnelle Antwort . Dann werde ich das Schreiben per Einschreiben nochmal absenden . Ich möchte gern wieder schnell arbeiten. Mein Arbeitslosengeld würde dann tatsächlich noch nach meinem vorherigen Gehalt gerechnet werden. Dies habe ich schon nachgefragt . Ich hab mir das mal online ausgerechnet wie viel Geld das in etwa wäre bei 19 Urlaubstagen die mir noch zustehen für die Monate mit Mutterschutz ... das ist ja schon ne ordentliche Summe . Ich würde von allein mich aber nicht trauen danach zu fragen . Müsste der AG normalerweise den Urlaub von allein auszahlen , oder MUSS ich da nachhaken ? Habt ihr da Erfahrung ? Gruß


cube

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Eigentlich ist er dazu verpflichtet. Er kann es aber natürlich zufällig "vergessen". Ich würde daher schriftlich darauf hinweisen, das du in Anbetracht deines endendes Vertrages und der offenen und nicht mehr zu nehmenden Urlaubstage damit einverstanden bist ;-), die Urlaubstage mit dem letzten Gehalt ausgezahlt zu bekommen.


luvi

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Hallo, Er muss den Urlaub erst bei Vertragsende auszahlen, nicht schon vorher. Ich würde ihn darum bitten (schriftlich) es mit dem letzten Gehalt auszuzahlen. Während des Elterngeldbezugs wird es dir wahrscheinlich auf das Elterngeld angerechnet (das weiß ich allerdings nicht sicher). LG luvi


Mommy072018

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Ich würde mir das nochmal durch den Kopf gehen lassen ob ich das anfordere . Geht das auch ca 1-2 Monate vor Vertragsende und nicht zum letzten Gehalt ? Letztes Gehalt ( Mutterschaftsgeld ) wäre im August und Vertragsende Ende Januar 2019. Würde mir das bis Ende des Jahres dann offen halten und solange „Nachdenken“ ob ich mich das traue .


mellomania

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ich würde never drauf verzichten. hatte ähnliches wie du, hab gekündigt und mit der kündigung um auszahlung der resturlaubstage gebeten. das geht erst mit dem allerletzten gehalt NACH Ende des vertrags. das ist ein batzen geld, du hast das recht drauf. warum sollte der AG das nicht machen? er kennt seine pflichten auch. dieses schreiben würde ich mit übergabe einschreiben versenden und um bestätigung bitten. wenn du weißt, wieviele tage du noch hast, schreibe die anzahl direkt dazu. hast du auch noch überstunden? auch die müssen ausgezahlt werden


cube

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Das ist dein gutes Recht! Ich verstehe absolut, daß man sich unsicher fühlt, fast schon Angst vor einem Chef haben kann und bloß keinen Ärger will. Aber genau das führt doch dazu, daß manche eben meinen, sie könnten wie der König regieren. Wie gesagt: es ist dein gutes und gesetzliches Recht! Willst du ernsthaft, das dein Chef sich hinterher eins grinst und sich freut, das die kleine Angestellte sich nicht mal getraut hat, das ihr zustehende Geld einzufordern? Das ist bares Geld, das du ihm schenkst und dir fehlt. Gerade mit Kind hat man doch nichts zu verschenken.


Mommy072018

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Ihr habt da natürlich recht ... Geld verschenken sollte man nicht. Als ich ins BV gekommen bin, da habe ich meine Überstundenzettel verworfen . Aber das ist dann so . Doofheit muss bestraft werden. Für dieses Jahr hätte ich 19 Tage ( Januar bis Ende Mutterschutz August ) und vom letzten Jahr habe ich noch 4 Tage , die im Januar eigentlich genommen werden sollten, was dann ja hinfällig war wegen dem BV. Die sind ja dann verfallen . Da hätte ich um Auszahlung bis Ende März bitten müssen. Dann werde ich zu Ende des Jahres darum Bitten mir dir Urlaubstage auszuzahlen. Hab das leider nicht so ganz verstanden . Mutterschutz endet Ende August . Der Vertrag endet Januar 2019 . Also muss ich nicht bis August um die Auszahlung bitten , sondern es reicht im November/Dezember darum zu bitten das zum Vertragsende auszuzahlen ?! Gruß


cube

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Wieso verfallen? Du konntest sie ja gar nicht nehmen. Du hättest zwar um Auszahlung bitten können, das aber hätte der AG auch ablehnen können, da der Vertrag ja noch bestand/besteht und es möglicherweise doch zum Abbau gekommen wäre. Und auch hier gilt, Auszahlung zum Vertragsende. Da ist nix verfallen (oder ich müsste mich jetzt arg täuschen, bin aber sicher, genau dazu bereits Urteile gelesen zu haben, wo Urlaub praktisch jahrelang „aufbewahrt“ werden musste). Bitte einfach um Auszahlung aller Urlaubstage (nenne die Anzahl) zum Vertragsende. Vorher muß der AG nicht auszahlen.


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