funnygummy
Guten Tag Frau Bader, ich werde jetzt bei meinem AG das dritte Erziehungsjahr erbeten. Nach diesen drei Jahren kann ich nur in Teilzeit arbeiten,da ich die ganze Woche allein bin. Mein Problem:Mein Sohn geht dann mit drei Jahren bis 14.30 Uhr in den Kiga.Die Öffnungszeiten meiner Firma ist aber bis 21 Uhr. Wir arbeiten im Schichtverfahren. Da ich meinen Sohn nicht von morgens 7 (wenn er in den Kiga geht)bis Abends 21.30Uhr (wenn ich von der Späatschicht komme)allein lassen möchte,ist meine Frage folgende: Habe ich ein Anrecht ausschließlich auf Frühschicht?Oder kann mich mein AG so einsetzen wie er möchte? Betreuungsmöglichkeiten sind kaum gegeben. Vielen Dank und freundliche Grüße
Hallo, leider nein. Er sollte sich bemühen, wenn er es nicht kann, muss er nicht. Liebe Grüße, NB
CKEL0410
Hallo nein muss er nicht! Man kann natürlich nachfragen aber gesetzlich gesehen ist er dazu nicht verpflichtet.
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