Nashi
Sehr geehrte Fr. Bader, ich möchte gern wissen, ob ich meinen zukünftigen Vermieter VOR Vertragsabschluss darüber informieren muss, dass ich Zwillinge erwarte. Dass ich schwanger bin, ist ja bereits unübersehbar. Wäre ein 'Verschweigen' ein späterer Kündigungsgrund? Vielen Dank! Nashi
Hallo, nach der Geburt ja (wegen der Nebenkosten), vorher nein. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nö. Wenn sie da sind musst Du es erst melden. Manch Zwilling wird erst bei der Geburt entdeckt ;-)
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