Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muss ich eine Geschäftsreise akzeptieren?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Muss ich eine Geschäftsreise akzeptieren?

D.G.84

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Moin, Ich befinde mich fast in der 6sten Woche Elternzeit. Die komplette Elternzeit beträgt 1 Jahr Vollzeit und 1 Jahr teilzeit. Nun möchte mein Vorgesetzter das ich das Firmenfahrzeug 600km weit zum Hauptsitz fahre, obwohl 10 min Autofahrt von mir eine Niederlassung ist. Mündlich von der Elternzeit hat er schon im Oktober 2015 erfahren, schriftlich erst 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Meine Vermutung ist das er sich erst zu spät um alles gekümmert hat und das jetzt in meiner Elternzeit ausbaden soll. Bin ich wirklich dazu verpflichtet diesen Weg zu machen? Gruß, Daniel


Sternenschnuppe

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Elternzeit ist Elternzeit. Was sollst Du denn da?


D.G.84

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Ich soll das Firmenfahrzeug dort abgeben, was ich aber auch genauso gut in der Niederlassung bei mir ums Eck machen kann.


Sternenschnuppe

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Aber das ist ja dann keine Geschäftsreise in dem Sinne "arbeiten" Sorry, hatte das oben überlesen, hättest es ja geschrieben. Rechtlich stand es Dir bis zum Ende des Mutterschutzes ja zu. Daher kommt das jetzt erst. Du hättest Dich da auch kümmern können. Ihr habt offenbar beide nicht vorher darüber gesprochen. Ruf an und kläre, dass Du es in der Niederlassung abgibst, oder organisiere dass jemand anderes es holt oder abgeben kann. Wo hast Du es denn bekommen ? Hauptstelle oder Niederlassung?


D.G.84

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Mutterschutz steht mir als Mann ja nicht zu. Habe mich schon selber drum gekümmert das es dort hin mitgenommen werden kann, will er aber nicht. Er ist etwas komisch in dieser Sache. Bekommen habe ich es an Hauptsitz. Doch wer passt an dem Tag auf mein Kind auf, meine Frau arbeitet ja?!


Sternenschnuppe

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ups, dankte Du seist eine Frau. Schau doch mal in den Unterlagen zum Auto. Da muss ja auch was vermerkt sein zur Rückführung / Abgabe. Im Endeffekt ist das entscheidend und diesen Vertrag bist Du ja auch eingegangen. Ansonsten umgehe ich dann solche Menschen und wende mich an die höhere Instanz. Anruf in der Hauptstelle ? Zur Not mit Kind, vielleicht mit einer Übernachtung dort und am nächsten Tag mit dem Zug zurück. Oder Deine Frau nimmt sich einen Tag frei, Oma und Opa passen auf bis Deine Frau da ist etc. Rechtlich bist Du auf jeden Fall verpflichtet den Wagen abzugeben.


D.G.84

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Mutterschutz steht mir als Mann ja nicht zu. Habe mich schon selber drum gekümmert das es dort hin mitgenommen werden kann, will er aber nicht. Er ist etwas komisch in dieser Sache. Bekommen habe ich es an Hauptsitz. Doch wer passt an dem Tag auf mein Kind auf, meine Frau arbeitet ja?!


D.G.84

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Ja das werde ich nochmal machen. Besten Dank.


Mitglied inaktiv

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Verstehe ich nicht ganz. Wieso arbeitet Deine Frau? Nach der Geburt ist sie doch eh im Mutterschutz. Und zwar mindestens 8 Wochen. 6 Wochen sind vor Geburt. In fast 2 Wochen sollte es doch möglich sein da eine Lösung zu finden.


Mitglied inaktiv

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Noch mal gerade gelesen, Du bist also schon seit 6 Wochen in Elternzeit. Dann ergibt das wenigstens Sinn. Nur dann stellt sich echt die Frage, warum das nicht vorher geklärt wurde. Ich würde auch sagen, entweder bleibt dann deine Frau einen tag daheim, zB einen der Brückentage. Oder ihr fahrt alle zusammen. Oder doch nachfragen ob Wagen nicht am Firmen-Hauptsitz abgegeben werden kann.


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